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Lassen Sie uns kurz sprechen, was wir langfristig erreichen können

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Wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind, erzählen Sie es gerne weiter.
Wenn wir mehr für Ihre Zufriedenheit tun können oder etwas nicht so lief, wie Sie es sich vorstellten: sprechen Sie uns bitte an! Wir finden eine Lösung. Gemeinsam.

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Melden von Verstößen gegen Compliance-Richtlinien

"Am 23. Oktober 2019 hat die Europäische Union die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen. Darauf basierend wurde in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht. Dieses verpflichtet sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeiter dazu, einen vertraulichen, internen Meldekanal einzurichten, an den sich v.a. Mitarbeiter, aber ggf. auch Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte wenden können, um Compliance-Verstöße zu melden.“

BEI UNS DARF ALLES LANG SEIN.
AUSSER DIE TRANSPORTDAUER. 

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